Die Termineinlage dient ausschließlich Anlagezwecken
Als Termineinlagen werden in der Finanzwelt Geldanlagen bezeichnet, deren Laufzeit zumindest einen Monat beträgt. Die Einlagen können nach Kündigungsgeld und Festgeld unterschieden werden.
Vereinbart ein Kunde mit seinem Kreditinstitut eine feste Laufzeit, so wird der Zeitpunkt der Fälligkeit von vornherein festgelegt. Der Zinssatz wird in diesem Fall auf dem aktuellen Stand fixiert, sodass Marktschwankungen keine Auswirkungen auf den anfallenden Zins haben. Beim sogenannten Kündigungsgeld vereinbaren Bank und Kunde hingegen eine Kündigungsfrist: Möchte der Kunde auf sein angelegtes Geld zugreifen, so muss er zunächst eine Kündigung aussprechen und die festgelegte Frist abwarten. Bis zum Kündigungszeitpunkt kann das Termingeld variabel verzinst werden. Sowohl beim Fest- als auch beim Kündigungsgeld werden die angefallenen Zinsen am Tag der Fälligkeit gutgeschrieben.
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Termineinlagen eignen sich für die kurz- bis mittelfristige Geldanlage. Sie sind für den Kunden während der Anlagezeit nicht verfügbar, er kann erst am Tag der Fälligkeit darauf zugreifen. Wird die Anlage verlängert, so werden die bisher erzielten Zinseinnahmen mitverzinst – diesen Umstand bezeichnet man als Zinseszins-Effekt.
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