Die Rentengrundsicherung - Schutz vor Altersarmut
Personen, die durch eine Krankheit oder das Erreichen der Altersgrenze Rente beziehen, die nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, können eine Grundsicherung beim Amt beantragen.
Die Grundsicherung der Rente ist durch den Gesetzgeber festgelegt und hat zum Ziel sicherzustellen, dass auch Personen ihren Lebensunterhalt decken können, die durch Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, einer geregelten Arbeit nachzugehen.Sie soll verhindern, dass eine Armut im Alter entsteht. Die Grundsicherung wird nicht von der Rentenversicherung, sondern vom Sozialamt vergeben, da sie eine Sozialleistung ist. Der Bezieher muss einen Antrag stellen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Höhe der Grundsicherung wird an verschiedenen Faktoren festgemacht. Berechnungsgrundlage ist ein Regelsatz.
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Zu diesem Regelsatz kommen dann noch Pauschalbeträge für Wohnraum und Heizkosten hinzu. Von dem Gesamtbetrag wird dann das Einkommen des Antragstellers abgezogen. Unter Einkommen wird nicht nur Geld aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Arbeit verstanden, sondern auch Renten, Kindergeld oder Unterhaltszahlungen. Alle diese Leistungen müssen im Antrag wahrheitsgemäß angegeben werden, damit es zu einer korrekten Berechnung kommen kann. Die Grundsicherung wird dann zu jedem Ersten des Monats ausgezahlt. Ändert sich die persönliche Situation, ist dies dem Sozialamt umgehend mitzuteilen, damit eine Neuberechnung durchgeführt werden kann.
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