Die Bewertung des Kaufpreises ist nicht immer einfach
Die Ermittlung eines Kaufpreises wirft viele Probleme für die Beteiligten auf. Die unterschiedlichen Sichtweisen beim Kauf/Verkauf einmal dargestellt am Beispiel eines Immobilienverkaufs.
Bei dem Verkauf einer Immobilie ist es nicht einfach, die Interessen des Verkäufers, Käufers und der finanzierenden Bank unter einen Hut zu bringen. Jeder Beteiligte hat seine Sichtweise und seine berechtigten Interessen, die er natürlich auch verwirklichen will.
Der Immobilieneigentümer sieht in seinem Haus eine Immobilie von einem sehr großen Wert. Dabei orientiert er sich an dem gezahlten Kaufpreis zuzüglich der Investitionen für Renovierung, Modernisierung, Umbau oder Erweiterung. Der Hausbauer berechnet den Kaufpreis für das Grundstück zuzüglich der Baukosten, Hausanschlusskosten und Aufwendungen für die Außenanlage. Die investierten Mittel hätte er gern beim Verkauf wieder zurück, zuzüglich eines weiteren Aufschlages für die Werterhöhung im Laufe der Jahre. Der Käufer hingegen sieht das Alter der Immobilie, erkennt einen möglichen Renovierungsstau, bemerkt Mängel in der Bausubstanz und kritisiert beispielsweise die Lage der Immobilie. Fehlende Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten oder weiterführende Schulen sind beliebte Themen. Trotzdem muss es hier zu einer Einigung kommen, wenn beide Parteien ein ernsthaftes Interesse am Abschluss des Vertrages haben.
Haben sich Käufer und Verkäufer auf einen Preis geeinigt, muss der Käufer noch die Hürde der Finanzierung nehmen, sofern er den Kaufpreis nicht aus Eigenmitteln aufbringen kann. Das angefragte Kreditinstitut sieht sich die Immobilie kritisch an, denn das Haus dient als Sicherheit für den zu vergebenden Kredit. Je weniger Eigenmittel der Käufer in seine Finanzierung einbringen kann, desto höher ist das Risiko für die Bank. Die Banken scheuen das Risiko und fragen den Kreditkunden nach Ersatzsicherheiten beziehungsweise bieten eine Finanzierung mit höheren Zinssätzen entsprechend dem bestehenden Risiko an.
Um all den Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, können sich die beteiligten Parteien darauf einigen, einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter einzuschalten. Dieser erstellt anhand einer Begehung und den Hausdaten ein Gutachten, nach dem sich alle richten können. Die Beteiligten müssen sich nur einig sein, wer das Gutachten bezahlt.
