Die betriebliche Rente als Teil der Altersvorsorge

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines Gehaltes direkt an eine Rentenversicherung zu zahlen und so ein Fundament für die Rente zu schaffen.


Zu den Säulen der Altersvorsorge gehört die so genannte betriebliche Altersvorsorge. Hierbei hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, über seinen Arbeitgeber eine Rentenversicherung abzuschließen. Die Höhe der Beitragszahlungen wird bei Vertragsabschluss festgelegt, die Beiträge behält der Arbeitgeber direkt vom Lohn ein und führt sie an die Versicherung ab. Immer mehr Arbeitgeber sind auch durchaus bereit, sich an den Einzahlungen zu beteiligen. Diese Sonderzahlungen werden im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die eingezahlten Beträge bei der Steuer anzugeben und kann so Rückzahlungen erhalten. Einzige Voraussetzung für eine betriebliche Altersvorsorge ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Inzwischen besteht sogar ein rechtlicher Anspruch darauf, Teile des Lohnes in eine betriebliche Altersvorsorge investieren zu dürfen. Der Arbeitgeber darf den Antrag darauf also nicht ablehnen.

Die betriebliche Altersvorsorge gibt es in unterschiedlichen Modellen. Eines der bekanntesten Modelle ist die Direktversicherung. Bei dieser Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber den Beitrag an die Versicherung, nach Eintritt in die Rente erhält der Arbeitnehmer dann eine monatliche Zahlung. Ähnlich funktioniert es bei der Pensionskasse. Auch hier behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohns ein, überweist ihn direkt an die Pensionskasse und der Arbeitnehmer erhält so ab dem Rentenalter eine monatliche Rente. Die Höhe ist hierbei immer abhängig von den eingezahlten Beträgen. Die betriebliche Altersvorsorge wird zusätzlich zu der gesetzlichen Rente gezahlt. Wer sich für einen Pensionsfonds entscheidet, wählt vor Vertragsabschluss eine Einrichtung aus. Diese haben sich explizit auf die Altersvorsorge spezialisiert und legen die gezahlten Beiträge an. Je nach Wunsch erhält der Arbeitnehmer später eine einmalige oder eine monatliche Auszahlung des angesparten Kapitals. Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch eine Pensionszusage. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist für den Arbeitnehmer am rentabelsten. Der Arbeitgeber garantiert seinen Mitarbeitern einen bestimmten Rentenbetrag. Dieser wird mit dem Eintritt in den Ruhestand entweder auf einmal ausgezahlt oder in monatlichen Raten.

Ob eine betriebliche Altersvorsorge wirklich von Vorteil ist, hängt meist von den Umständen ab. Übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung der Beiträge zum Teil oder ganz, lohnt sich der Abschluss in jedem Fall. Zahlt der Arbeitnehmer den Betrag jedoch komplett, kommt es auf die Wahl des Versicherungsvertrages an. Generell bietet eine betriebliche Altersvorsorge aber einen relativ sicheren und verlässlichen Baustein für die Rente. Zudem hat der Arbeitnehmer bei allen Formen auch dann einen Anspruch auf eine Auszahlung, wenn er nicht bis zum Renteneintritt in dem Unternehmen bleibt.