Beliebt bei Jungunternehmern: Eine Ltd. gründen
Wer eine Limited nach englischem Recht gründen möchte, sollte sich vor der Unternehmensgründung umfassend über die Formalitäten informieren. Man kann die Hilfe einer Gründungsagentur in Anspruch nehmen.
Viele Menschen träumen von der beruflichen Selbstständigkeit: sein eigener Chef sein, eigenständig wichtige Entscheidungen treffen, die Arbeitszeiten frei einteilen - dies scheint sehr verlockend. Doch die Gründung eines eigenen Unternehmens bedeutet auch viel Arbeit und Verantwortung. Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Firmentätigkeit ist es ein weiter Weg. Ein wichtiger Schritt ist die Wahl einer geeigneten Rechtsform.
Die Rechtsformen von Unternehmen unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Haftung. Wenn eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gegründet wird, haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für die Firma. Im Falle einer Insolvenz müssten also offene Posten aus der Firmentätigkeit mit Mitteln aus dem Privatvermögen (z.B. Erspartes oder privates Wohneigentum) gezahlt werden. Wer dies vermeiden möchte, kann eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen. Bei dieser Rechtsform muss im Falle einer Insolvenz lediglich das betriebliche Vermögen zur Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen werden. Dafür muss bei Gründung einer GmbH jedoch ein Stammkapital von mindestens 25 000 EUR vorliegen. Eine weitere Möglichkeit für die Gründung eines haftungsbeschränkten Unternehmens ist die englische "Limited" (ltd.). Diese Rechtsform kann man ohne Stammkapital gründen und sie bietet dem Unternehmer eine beschränkte Haftung. Aufgrund dieser Vorteile entscheiden sich zahlreiche Jungunternehmer für die Gründung einer solchen Firma. Ein weiterer Vorteil zur herkömmlichen GmbH besteht darin, dass die Gründung einer Limited nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. In der Regel kann man schon wenige Tage nach der Anmeldung die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Gründung einer GmbH dagegen kann einige Monate dauern und ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden.
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Wer eine ltd. nach englischem Recht gründen möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über die Formalitäten informieren. Die Registrierung erfolgt bei englischen Behörden und während der Geschäftstätigkeit muss eine regelmäßige Korrespondenz erfolgen. Der Existenzgründer sollte fähig sein, in englischer Sprache zu korrespondieren. Es gibt mittlerweile zahlreiche Unternehmen, die die Organisation solch einer Firmengründung im Ausland organisieren. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrungen in diesem Bereich und können ihren Kunden wichtige Tipps und Hintergrundinformationen geben. Neben der umfassenden Online-Recherche empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit einem kompetenten Mitarbeiter, um im Vorfeld der Firmengründung sämtliche Fragen zu klären. Die meisten Gründungsagenturen bieten ihre Dienstleistungen im Internet auf ansprechenden Webseiten an. Hier findet man neben wichtigen Informationen und Daten zur Firmengründung auch Antworten auf häufige Fragen (z.B. bezüglich der Steuerzahlungen und Sozialversicherungsabgaben).
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