Bausparvertrag: Zuteilung, was genau bedeutet das?
Viele Deutsche haben einen, manche sogar mehr als einen, Bausparvertrag. Zuteilung heißt das Zauberwort, das die Sparerherzen höher schlagen lässt. Doch was bedeutet das und was kann der Anleger tun, wenn es so weit ist?
Der Bausparvertrag ist eine Sparanlage, die ein Bausparer bei einer Bausparkasse abschließt. Bausparverträge werden vor allen Dingen für wohnwirtschaftliche Zwecke abgeschlossen, wie zum Beispiel zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten am Wohneigentum. Die verschiedenen Bausparkassen bieten unterschiedliche Tarife für jeden Sparbedarf an. Standardverträge haben Laufzeiten von 18 bis 20 Jahren. Etwa acht Jahre davon muss der vertraglich beschlossene Mindestbetrag angespart werden, bevor der Vertrag zur Zuteilung kommt.
Was aber ist die Zuteilung beim Bausparvertrag? Zuteilung heißt, dass der Vertrag durch die Bausparkasse freigegeben wird. Das bedeutet, dass der Bausparer nun über das angesparte Kapital beziehungsweise über die komplette Bausparsumme verfügen kann. Er kann sich das angesammelte Sparguthaben auszahlen lassen und auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Möchte der Kunde das Darlehen aufnehmen, so muss er in der Regel einen gesonderten Darlehensantrag stellen. Dieser muss zusammen mit Einkommensnachweisen und Unterlagen zum geplanten Bauprojekt der Bausparkasse zur Prüfung vorgelegt werden. Das Bauspardarlehen zeichnet sich durch einen besonders günstigen, vertraglich festgelegten Zinssatz aus. Außerdem kann es jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder partiell zurückgezahlt werden.
- parkavenue: Bausparvertrag kündigen ist relativ...
- parkavenue: Einen Bausparvertrag verkaufen...
- Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.
Das Erreichen der Zuteilungsreife ist an einige Bedingungen geknüpft, wobei die genauen Kriterien nach Bausparkasse und gewähltem Tarif variieren können. Es gilt also: Bausparvertrag ist nicht gleich Bausparvertrag. Zuteilung ist in der Regel an drei Voraussetzungen gebunden. Neben dem angesparten Mindestguthaben muss eine Laufzeit eingehalten werden und eine vertraglich definierte Mindestbewertungszahl erreicht werden. Diese Bewertungszahl ist für die Reihenfolge der Zuteilung von entscheidender Bedeutung. Sie berechnet sich aus den Sparsätzen, den angefallenen Zinsen und der Vertragslaufzeit. Je höher die Bewertungszahl ist, desto bevorzugter wird die Zuteilung erfolgen. Der Bausparer bekommt die aktuelle Bewertungszahl regelmäßig mit seinem jährlichen Auszug zugeschickt.
- Steuerfreie Auslöse bei Verpflegungsmehraufwand
- Krankenversicherung ohne Einkommen:...
- Grundbuch und Grundschuld (ohne...
- Buchungssätze online bilden, üben...
- Der Vordruck zur Einzugsermächtigung...
- Bewirtungskosten Formular: Download...
- Kostenlos: Werkvertrag und andere...
- Rechnungsformulare kostenlos im...
- Einen Zuschuss zum Krankengeld...
- Unfallversicherung Beiträge - Grundlagen...
