Bausparvertrag auflösen: Was man dabei beachten sollte

Viele Menschen besitzen einen Bausparvertrag, um für ein zukünftiges Bauvorhaben Geld zu sparen. Wird ein solches Vorhaben jedoch verworfen oder das Geld vorher benötigt, kann der Vertrag auch vorzeitig aufgelöst werden.

 

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags wird in gewissen Zeitabständen ein Beitrag gezahlt, so dass sich mit der Zeit eine stattlichen Summe ansammeln kann. Diese wird in den meisten Fällen nach dem Ablauf des Vertrages dazu verwendet, ein beginnendes Bauprojekt zu finanzieren oder das Geld weiter anzulegen. Je nach der persönlichen Lebenssituation des Bausparers kann es auch vorkommen, dass das angesammelte Geld vorzeitig benötigt wird. Der Vertrag kann im Normalfall ohne Probleme aufgelöst werden, allerdings müssen Bausparer einige Bedingungen beachten. In den meisten Verträgen ist eine bestimmte Kündigungsfrist festgeschrieben, daher kann es mehrere Monate dauern, bis eine Kündigung des Vertrages in Kraft tritt und das Geld ausbezahlt wird. Zudem kann eine Bausparkasse die Auszahlung verschieben, wenn zu viele Menschen gleichzeitig eine Auszahlung ihres Geldes verlangen und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank in Gefahr ist.

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Neben der einzuplanenden Zeit für die Auflösung des Bausparvertrags müssen auch einige finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden. Bei der Unterzeichnung des Bausparvertrags wird meist eine Abschlussgebühr erhoben, die auch bei einer Auflösung des Vertrags nicht zurückgezahlt wird. Zusätzlich zu diesem Betrag wird in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsgebühr verlangt, die im Vertrag festgeschrieben wird. Kunden des Baufinanzierers müssen einen vorzeitigen Ausstieg also meist doppelt bezahlen. Die Gebühren werden vom jeweiligen Institut gleich einbehalten, und der Rest des angesammelten Geldes wird nach dem Ablauf der Frist ausgezahlt. Oftmals muss die Auflösung des Vertrags beim jeweiligen Baufinanzierer schriftlich eingereicht werden, daher genügt ein Telefonanruf nicht. Bei der Kündigung des Vertrags können jedoch auch noch weitere Hürden auftreten, beispielsweise wenn man in den Genuss von staatlichen Förderungsmitteln gekommen ist. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie beinhalten eine Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren. Wurden diese Zulagen erhalten, müssen Sparer also die vorgeschriebene Zeit warten, bis der Vertrag auflösbar ist. Nach dem Ablauf dieser Zeit müssen die erhaltenen Förderungen jedoch auch nicht zurückgezahlt werden. Befindet sich ein Bausparvertrag bereits in der Darlehensphase und Kunden möchten aussteigen, muss der Kredit direkt zurückgezahlt werden. Daher ist es meist besser, wenn Sparer den Vertrag noch in der Ansparungsphase auflösen.

Bausparer können allerdings auch von ihrem Bausparvertrag zurücktreten und noch davon profitieren. Einige Firmen haben sich darauf spezialisiert, einen Zweitmarkt für Bausparverträge aufzubauen. Die Verträge werden von diesen Firmen aufgekauft, wodurch die Beitragszahlungen vom ursprünglichen Vertragsinhaber wegfallen. Viele Firmen kaufen die Verträge direkt und zahlen dafür einen bestimmten Betrag aus, in Abhängigkeit von der jeweils angesparten Summe. Einige Firmen versprechen sogar die Auszahlung bis zum doppelten des aktuellen Guthabens, daher können Sparer noch einen Profit daraus schlagen. In jedem Fall sollten solche Angebote vor einer Annahme genau überprüft werden. Wichtig ist der Verkauf an seriöse Firmen, die eine versprochene Summe tatsächlich auszahlen. Erst wenn sich Vertragsverkäufer sicher sind, sollten sie die Papiere überschreiben.

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