Altersversorgung Riesterrente: Förderung vom Staat
Die oft diskutierte Rentenlücke hat zur privaten Altersvorsorge geführt. Wer im Alter seinen Lebensstandard wahren will, muss eigene Wege gehen. Der Staat fördert verschiedene Möglichkeiten, so auch die Riesterrente.
Die Riesterrente ist einer der Wege zu einer privaten Altersvorsorge. Bekommen können sie Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, Beamte, aber auch andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte, ebenso wie Berufssoldaten. Sie steht auch zur Verfügung für pflichtversicherte Selbstständige, das sind z. B. Hebammen, oder geringfügig Beschäftigte. Der Personenkreis ist noch um ein Vielfaches größer, auch gibt es eine Reihe von Menschen, die ausnahmsweise die Riesterrente beantragen können. Wer sich kundig machen will, findet im Internet eine Vielzahl von Ratgebern. Die Riesterrente wird vom Staat durch Zulagen und Sonderabschreibungen gefördert und wird auch die dritte Säule der Altersvorsorge genannt. Das Benutzen solcher Art geförderter Altersvorsorgemöglichkeiten nennt man daher auch riestern. Es gibt neben der Riesterrente auch andere Modelle, die nach den Politikern benannt sind, die für ihre Einführung verantwortlich zeichneten.
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Die Riesterrente verzeichnet verschiedene geförderte Sparformen: so zum Beispiel den Banksparplan. Beim Rentenbeginn wird dieser in eine Rentenversicherung umgewandelt und als Rente ausgezahlt. Eine andere Variante ist die klassische, privat aufgebaute Rentenversicherung, aber auch Fondssparpläne sind möglich. Bei einem staatlich geförderten Banksparplan oder einer Rentenversicherung sind die Nebenkosten bekannt und der zukünftige Rentner überblickt seine Sparergebnisse. Bei einem Fondssparplan und fondsgebundenen Versicherungen ist das nicht so ohne Weiteres möglich. Die Anbieter arbeiten daher mit Werterhaltungsmodellen.
Es gibt auch eine sogenannte Eigenheimrendite, bei der durch Immobilienerwerb eine Rente erwirtschaftet wird. In jedem Falle gilt, dass die Förderbeiträge nur in Anspruch genommen werden können, wenn das avisierte Modell auch zertifiziert ist. Am Anfang des Rentendaseins kann ein gewisser Betrag als Einmalzahlung erfolgen, der Rest muss als Leibrente ausbezahlt werden. Alle Auszahlungen sind voll zu versteuern. Die Steuerabzüge, die man während der Ansparphase erhält, fallen also in der Auszahlungsphase weg. Auch die Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge werden davon einbehalten. Stirbt der Anspruchsberechtigte einer Riesterrente vor Eintritt ins Rentenalter, dann müssen die Zulagen und die Steuervergünstigungen wieder zurückgezahlt werden, es kann also nur der Rest vererbt werden. Es sei denn, der Partner hat selbst eine Riesterrente, dann kann das Ganze dorthin übertragen werden. Der staatlich geförderte Riestervertrag kann weder verpfändet noch abgetreten werden, beispielsweise für eine Hypothek. Umstritten sind die Regelungen für Arbeitnehmer, die im Ausland leben.
Die Zulagen, die der Staat zusteuert, bestehen aus einer Grundzulage und aus einer Kinderzulage, die sich nach der Zahl der Kinder richtet und nur solange bezahlt wird, wie das Kind auch Kindergeld erhält. Ehegatten müssen, wollen sie den Grundbetrag für jeden bekommen, auch zwei Verträge schließen. Es kann aber statt der Zulagen auch infrage kommen, dass ein Sonderausgabenabzug an deren Stelle tritt. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Lösung die günstigere ist. Die Beantragung der Zulagen soll im Prinzip jährlich erfolgen. Nach vier Jahren verfällt der Anspruch.
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