Nur ein bestimmter Personenkreis darf freiwillig krankenversichert sein. Dieser muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Anspruch auf den freiwilligen Versicherungsstatus zu erhalten.
Arbeitnehmer sind bis zu einem bestimmten Verdienst in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Vielverdienern und Selbständigen steht diese über die freiwillige Krankenversicherung ebenfalls offen.