Für den Vermieter und den Mieter gelten unterschiedliche Kündigungsfristen von Mietwohnungen. Bei befristeten Mietverträgen gelten außerdem gesonderte Regelungen für beide Parteien.
Nach der Mietrechtsreform, die am 1.9.2001 in Kraft getreten ist, gilt für Mieter eine einheitliche neue Kündigungsfrist, die, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, drei Monate beträgt.