Wer bei der Gewerbeanmeldung nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat, muss als Unternehmer die Umsatzsteuer berechnen. Gemeint ist, dass er diese auf den Nettobetrag in der Rechnung aufschlagen muss.
Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, können möglicherweise auf eine Umsatzsteuer-Erstattung hoffen, wenn sie im Laufe des letzten Jahres mehr Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt haben.